Beim Hautkrebsscreening untersuchen wir Ihre gesamte Haut auf verdächtige Veränderungen. Je früher Hautkrebs erkannt wird, desto besser sind in der Regel die Behandlungschancen.
Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf das Hautkrebsscreening. Manche Krankenkassen übernehmen es schon früher; fragen Sie am besten bei Ihrer Kasse nach.
Als Kassenleistung alle zwei Jahre ab 35. Fällt Ihnen zwischendurch eine neue oder sich verändernde Hautstelle auf, kommen Sie bitte früher.
Ab 35 Jahren lässt sich das oft in einem Termin verbinden. Sprechen Sie uns bei der Terminvereinbarung darauf an. Mehr zum Gesundheitscheck.
Achten Sie auf Muttermale und Hautflecken, die neu sind, wachsen, ihre Farbe oder Form verändern, jucken oder bluten. Schützen Sie Ihre Haut außerdem vor starker Sonne.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir melden uns bei Ihnen.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Stand: Oktober 2026.